Bedeutung Parkverbotsschild

Kurzfassung des Artikels

Ein Parkverbotsschild, oft auch als Halteverbotsschild bezeichnet, untersagt das Halten und Parken. Es gibt zwei Haupttypen: das eingeschränkte Halteverbot (max. 3 Minuten Halten, Parken verboten) und das absolute Halteverbot (Halten und Parken verboten). Beide sind durch die Schilder 283 und 286 gekennzeichnet. Parkverbotsschilder mit Pfeilen markieren den Beginn, das Ende oder weisen auf eine andauernde Verbotszone hin. An einigen Orten, wie Radwegen oder vor Grundstückszufahrten, ist das Parken generell untersagt. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abschleppen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Darf ich als Privatperson Parkverbotsschilder aufstellen?
  2. Was ist eigentlich ein Parkverbotsschild?
  3. Welche Straßenschilder kennzeichnen ein Parkverbot?
  4. Was bedeutet das Parkverbotsschild mit Pfeilen?
  5. Wo darf ich grundsätzlich auch ohne Halteverbotsschild nicht parken?
  6. Parkverbotsschilder: Ausnahmen, die man kennen sollte
  7. Was sind die Folgen bei Nichtbeachtung?

Die Halteverbotsschilder „eingeschränktes Halteverbot“ (286) und das „absolute Halteverbot“ (Nummer 283) sind genau genommen nicht nur Halteverbotsschilder, sondern gleichzeitig von der Bedeutung her auch Parkverbotsschilder.

Darf ich als Privatperson Parkverbotsschilder aufstellen?

Wenn Sie für einen Umzug oder aus anderen Gründen eine Halteverbotszone einrichten möchten, müssen Sie vorab einen Antrag bei der dafür zuständigen Behörde stellen. Sie können also nicht einfach in Eigenregie ein Halteverbotsschild basteln oder den Bereich der gewünschten Halteverbotszone mit Stühlen oder Bändchen markieren. Dies kann sogar eine Verkehrsbehinderung darstellen und ebenfalls mit einem Bußgeld bestraft werden. Bei der Antragstellung müssen Sie begründen, warum Sie eine Halteverbotszone benötigen. Beachten Sie, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen müssen, denn für die Bearbeitung benötigen die Behörden in der Regel mindestens zwei Wochen. Auch wenn Sie eine grundsätzlich geltende Berechtigung für das Einrichten einer Halteverbotszone besitzen, müssen Sie vorab immer die Behörde informieren, wenn Sie eine Halteverbotszone einrichten. Die Experten vom Halteverbot Express übernehmen für Sie gerne die Beantragung und das Einrichten einer Halteverbotszone: So können Sie entspannter umziehen und sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Halteverbotsschild
Halteverbotsschilder

Was ist eigentlich ein Parkverbotsschild?

Eigentlich gibt es gar kein offizielles Schild, dass explizit das Parken verbietet. Stattdessen gibt es aber zwei Schilder, die das Halten und damit auch das Parken untersagen, und zwar das Verkehrsschild „eingeschränktes Halteverbot“ und das Verkehrsschild „absolutes Halteverbot“.Beide Schilder werden in der Umgangssprache auch als Parkverbotsschilder bezeichnet. Die Verkehrszeichen verbieten das längere Anhalten sowie das Parken, wobei das absolute Halteverbot strenger ist. Beim eingeschränkten Halteverbot gelten allerdings besondere Regeln.Hier darf man für eine Dauer von 3 Minuten halten, während Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen sogar länger. Parken ist jedoch genau wie beim absoluten Halteverbot nicht gestattet. Aus diesem Grund wird das eingeschränkte Halteverbot auch als Parkverbotsschild angesehen. Diese umgangssprachliche Bezeichnung als Parkverbotsschild grenzt das eingeschränkte Halteverbot gegenüber dem absoluten Halteverbot ab.Dieses Verkehrszeichen mit der Nummer 283 verbietet gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf der Fahrbahn zu halten. Da man, wenn man nicht anhalten darf, auch nicht parken kann, untersagt dieses Schild logischerweise auch das Parken, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der StVO ausgeführt wird.

Welche Straßenschilder kennzeichnen ein Parkverbot?

Ein Parkverbot wird durch die gängigen Halteverbotsschilder 286 und 283 angezeigt, da beide Schilder das Halten und damit auch das Parken verbieten. Es gibt aber noch weitere Verkehrszeichen, die das Parken verbieten, wie das Andreaskreuz oder das Haltestellenschild. Vor und hinter diesen Schildern dürfen Sie ebenfalls nicht parken.

Was bedeutet das Parkverbotsschild mit Pfeilen?

Die Halteverbotsschilder sind zuweilen mit einem oder zwei weißen Pfeilen versehen. Schilder mit einem Pfeil zeigen an, wo die Halteverbotszone und damit auch die Parkverbotszone beginnt oder endet.Parkverbotsschilder mit zwei weißen Pfeilen erinnern bei Halteverbotszonen, die besonders lang sind, die Verkehrsteilnehmer daran, dass sie sich immer noch im Halteverbot befinden und dies sowohl hinter ihnen als auch vor ihnen gilt.Erklärung für Parkverbotsschilder mit Pfeilen im Überblick:

  • Bedeutung des Parkverbotsschilds mit einem weißen Pfeil: Der weiße Pfeil zeigt Richtung Fahrbahn und signalisiert damit, dass ab dort das Halteverbot gilt. Zeigt der weiße Pfeil hingegen zum Bürgersteig, bedeutet dies, dass ab dort die Verbotszone endet.
  • Erklärung des Parkverbotsschilds mit zwei Pfeilen: Erinnerung daran, dass sowohl vor als auch hinter dem Schild eine Parkverbotszone ist.

Wo darf ich grundsätzlich auch ohne Halteverbotsschild nicht parken?

Natürlich bestimmten nicht nur Halteverbotsschilder, wo Sie parken dürfen und wo nicht. Es gibt auch grundsätzliche Regeln, die das Parken unter anderem an folgenden Stellen verbieten:

  • auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen
  • an besonders engen und unübersichtlichen Straßenstellen, in engen Kurven oder Wendeköpfen
  • auf Gehwegen
  • vor Grundstückszufahrten
  • an Bushaltestellen oder Bahnübergängen

Parkverbotsschilder: Ausnahmen, die man kennen sollte

Wie schon dargestellt gibt es beim eingeschränkten Halteverbot, also dem blauen Schild mit nur einem Balken Ausnahmen. Hier dürfen Sie bis zu 3 Minuten anhalten, um eine Person ein- oder aussteigen zu lassen oder sogar länger stehen, wenn Sie ein Fahrzeug beladen oder entladen. Während dieses Vorgangs dürfen Sie aber keine Pause machen und sich nur so weit vom Fahrzeug entfernen, wie dies nötig ist.Des Weiteren gibt es zum Beispiel für Umzüge die Möglichkeit, für eine längere Zeit eine Halteverbotszone einzurichten. Dieses temporäre Halteverbot muss bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden und gilt dann für die Zeit, in der der Umzug stattfindet. Den Antrag sollten Sie wegen der längeren Bearbeitungszeit frühzeitig stellen. Für einen solchen Antrag zahlen Sie je nachdem, wo Sie wohnen oder hinziehen zwischen 30 und 50 Euro. Damit auch alle anderen Verkehrsteilnehmer darüber Bescheid wissen, dass in dem vorgesehenen Areal eine temporäre Halteverbotszone vorgesehen ist, müssen Sie dafür sorgen, dass die Hinweisschilder einige Zeit vor dem Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. So können andere Verkehrsteilnehmer ihren Wagen noch rechtzeitig umparken. Die Schilder selbst erhalten Sie über die zuständige Behörde.Wenn Sie Ihren Umzug stressfreier gestalten wollen, überlassen Sie dem professionellen Team vom Halteverbot Express die Einrichtung der Halteverbotszone. Wir kümmern uns um die Antragstellung, richten für Sie die Halteverbotszone ein und bauen die Schilder nach Ihrem Umzug zuverlässig wieder ab.

Was sind die Folgen bei Nichtbeachtung?

Laut der StVO ist das Parken in Halteverbotszonen eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft. Der Bußgeldkatalog sieht dafür in der Regel Geldstrafen von 20 bis 50 Euro vor. Die Höhe des Bußgeldbescheids richtet sich dabei auch danach, ob Sie durch das Parken andere Verkehrsteilnehmer behindern. Höhere Strafen müssen Sie zahlen, wenn Sie beispielsweise auf dem Radweg oder in zweiter Reihe parken. Für das Parken auf Radwegen zahlen Sie mindestens eine Strafe von 55 Euro. In diesem Fall müssen Sie auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie durch das Parken Sachschäden verursachen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern. Des Weiteren kommen auf Sie in besonderen Fällen die Kosten für das Abschleppen Ihres Wagens hinzu. Das Ordnungsamt ist nämlich dazu berechtigt, Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen, wenn es beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt blockiert. Kann der Fahrzeughalter nicht innerhalb einer festgelegten Zeit ermittelt werden, wird der Wagen abgeschleppt. Die Kosten müssen dann Sie als Halter des Fahrzeugs übernehmen.