In einer absoluten Halteverbotszone ist, wie man schon am Namen erkennen kann, nicht nur das Parken verboten, sondern auch das Halten. Bei einem eingeschränkten Halteverbot hingegen dürfen Sie:
Halteverbotsschilder mit Pfeilen hingegen weisen auf den Bereich hin, ab dem das Halteverbot gilt. Normalerweise stehen in solchen Bereichen zwei Schilder: Eines zeigt an, wo das Halteverbot anfängt und das andere, wo das Halteverbot endet. Das Halteverbotsschild mit einem nach links zur Fahrbahn zeigenden Pfeil zeigt an, dass ab dieser Stelle das Halteverbot beginnt. Das Halteverbotsschild mit einem Pfeil, der nach rechts, also Richtung Bürgersteig zeigt, weist darauf hin, dass dort das Halteverbot endet. Dann gibt es in längeren Halteverbotsbereichen noch zusätzlich ein Schild, auf dem zwei Pfeilen, die nach links und rechts zeigen.
Dieses Verkehrsschild soll die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass dort im gesamten Bereich, also vor und hinter dem Schild ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Zudem gibt es noch Halteverbotsschilder, die mit einem zusätzlichen Schild versehen sind.
Das zusätzliche Schild definiert in diesem Fall das Halteverbot näher. Steht auf dem Zusatzschild etwa eine bestimmte Zeitspanne, dann ist in der angegebenen Zeit das Halten und Parken verboten. Außerhalb der Verbotszeit dürfen Sie aber an diesen Stellen auch parken.
Die Experten vom Halteverbot Express übernehmen für Sie gerne die Beantragung und das Einrichten einer Halteverbotszone: So können Sie entspannter umziehen und sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Halten bedeutet im Straßenverkehr, dass jemand auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen absichtlich anhält und seine Fahrt unterbricht. Sofern dies nicht explizit durch Schilder oder grundsätzlich durch die Straßenverkehrsordnung verboten ist, darf man selbstverständlich kurz die Fahrt unterbrechen und halten. Erlaubt und sogar geboten ist das Anhalten natürlich auch im Stau und vor einer roten Ampel.
Wer aber in einer Halteverbotszone kurz mal anhält, um beim Bäcker einzukaufen, unterbricht seine Fahrt willentlich und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Beide Schilder werden in der Umgangssprache auch als Parkverbotsschilder bezeichnet. Die Verkehrszeichen verbieten das längere Anhalten sowie das Parken, wobei das absolute Halteverbot strenger ist. Beim eingeschränkten Halteverbot gelten allerdings besondere Regeln.
Hier darf man für eine Dauer von 3 Minuten halten, während Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen sogar länger. Parken ist jedoch genau wie beim absoluten Halteverbot nicht gestattet. Aus diesem Grund wird das eingeschränkte Halteverbot auch als Parkverbotsschild angesehen. Diese umgangssprachliche Bezeichnung als Parkverbotsschild grenzt das eingeschränkte Halteverbot gegenüber dem absoluten Halteverbot ab.
Dieses Verkehrszeichen mit der Nummer 283 verbietet gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf der Fahrbahn zu halten. Da man, wenn man nicht anhalten darf, auch nicht parken kann, untersagt dieses Schild logischerweise auch das Parken, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der StVO ausgeführt wird.
Das Halten ist, wie schon erwähnt, nicht nur verboten, wo Halteverbotsschilder stehen, sondern auch laut StVO (Straßenverkehrsordnung) dort nicht erlaubt, wo dadurch der Verkehr empfindlich gestört wird oder das Anhalten eine Gefahr darstellt.
Halten dürfen Sie nicht:
Das Parken in einer Halteverbotszone ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß dem Bußgeldkatalog bestraft wird. Wenn Sie im Halteverbot parken, müssen Sie also normalerweise mit einem Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro rechnen. Wenn Sie beispielsweise für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde im absoluten Halteverbot stehen und zudem noch andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr geparktes Fahrzeug behindern, müssen Sie mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.
Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen drohen Ihnen beim Parken im Halteverbot ein Fahrverbot oder Punkte auf Ihrem Punktkonto in Flensburg. Es können beim Falschparken aber noch weitere Kosten auf Sie zukommen.
Wenn Sie mit Ihrem Wagen etwa eine Feuerwehrzufahrt blockieren und die Einsatzfahrzeuge bei einem Notfall nicht mehr durch die Zufahrt hindurchfahren können, kann das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. Erreichen Sie die Ordnungsbeamten innerhalb einer bestimmten Zeit nicht, wird Ihr Wagen dann auf Ihre Kosten abgeschleppt.
Im November 2021 wurde der Bußgeldkatalog teilweise geändert und um neue Verstöße erweitert und die Strafen beispielsweise für das Parken in der zweiten Reihe erhöht.
Auch das Bußgeld für das Parken auf einem Radweg beziehungsweise auf dem Schutzstreifen auf der Fahrbahn für Radfahrer wird schärfer bestraft. Dies kostet mittlerweile minimal 55 Euro und es droht zusätzlich ein Punkt auf dem Flensburger Punktekonto, wenn andere durch das unerlaubte Parken behindert oder gefährdet werden sowie, wenn eine Sachbeschädigung dadurch verursacht wird.
Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist von einem Halteverbot betroffen. Durch besondere Zeichen auf den Halteverbotsschildern wird dann signalisiert, dass das Halteverbot für bestimmte Personengruppen nicht gilt.
Ausnahmen gelten dann beispielsweise für:
Wer ein amtliches Verkehrszeichen wie ein Halteverbotsschild privat aufstellen will, benötigt dafür immer eine Genehmigung der verantwortlichen Behörde. Wenn Sie also umziehen oder einen Parkplatz für eine längere Be- oder Entladung reservieren möchten, müssen das Umzugsunternehmen oder Sie als Auftraggeber zunächst einen Antrag für das Einrichten der Halteverbotszone stellen. Sie müssen Ihr Anliegen zudem begründen. Auch beim Vorliegen einer Berechtigung für solche Maßnahmen müssen Sie die Behörde informieren, wann Sie die Halteverbotsschilder ausstellen. Denken Sie bei der Antragsstellung daran, dass Sie diesen mindestens zwei Wochen vor Ihrem Umzug stellen, da die Bearbeitungszeit ungefähr so lange dauert.
Noch einfacher ist es, wenn Sie die Profis vom Halteverbot Express mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder beauftragen. Wir übernehmen dann selbstverständlich auch die Antragstellung für Sie.