Bedeutung von Halteverbotsschildern

Kurzfassung des Artikels

Halteverbotsschilder unterscheiden sich je nach Art und erlauben entweder ein kurzes Anhalten oder verbieten es vollständig. Diese Schilder sind mit Pfeilen versehen, die den Beginn und das Ende des Verbots kennzeichnen. Sie sollen sicherstellen, dass Verkehrsfluss und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Das Missachten von Halteverboten kann zu Bußgeldern führen. Besonders streng sind absolute Halteverbote, während eingeschränkte Halteverbote kurzzeitiges Halten erlauben. Die StVO regelt genau, wo das Halten und Parken erlaubt oder verboten ist, auch ohne Schilder. Halteverbot Express bietet Unterstützung beim Einrichten solcher Zonen für diverse Zwecke.

Inhaltsverzeichnis

    1. Halteverbotsschilder Bedeutung: Wann Sie wo halten dürfen
    2. Wie lange darf man im Halteverbot anhalten?
    3. Halteverbot auch ohne Verkehrsschilder
    4. Erklärung Halteverbotsschilder: Was sie bedeuten
    5. Parken im Halteverbot: Welche Bußgelder erwarten mich?
    6. Panne im Halteverbot, was nun?
    7. Halteverbot: welche Ausnahmen es gibt
    8. Halteverbotsschilder als Privatperson aufstellen: Ist das erlaubt?

Halten ist nicht das Gleiche wie Parken. Es gibt Stellen, an denen zwar ein kurzes Anhalten erlaubt, aber das Parken verboten ist. Wenn man weiß, welche Bedeutung Halteverbotsschilder haben, spart man sich also unter Umständen Zeit und Geld, denn wer mit dem Fahrzeug unerlaubt parkt oder anhält, kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Halteverbotsschilder Bedeutung: Wann Sie wo halten dürfen

  • minimal drei Minuten halten
  • halten, wenn jemand in den Wagen einsteigt oder aussteigt
  • sogar länger als drei Minuten anhalten, sofern Sie Ihr Fahrzeug beladen oder entladen

In einer absoluten Halteverbotszone ist, wie man schon am Namen erkennen kann, nicht nur das Parken verboten, sondern auch das Halten. Bei einem eingeschränkten Halteverbot hingegen dürfen Sie:

Halteverbotsschilder mit Pfeilen hingegen weisen auf den Bereich hin, ab dem das Halteverbot gilt. Normalerweise stehen in solchen Bereichen zwei Schilder: Eines zeigt an, wo das Halteverbot anfängt und das andere, wo das Halteverbot endet. Das Halteverbotsschild mit einem nach links zur Fahrbahn zeigenden Pfeil zeigt an, dass ab dieser Stelle das Halteverbot beginnt. Das Halteverbotsschild mit einem Pfeil, der nach rechts, also Richtung Bürgersteig zeigt, weist darauf hin, dass dort das Halteverbot endet. Dann gibt es in längeren Halteverbotsbereichen noch zusätzlich ein Schild, auf dem zwei Pfeilen, die nach links und rechts zeigen.

Dieses Verkehrsschild soll die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass dort im gesamten Bereich, also vor und hinter dem Schild ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Zudem gibt es noch Halteverbotsschilder, die mit einem zusätzlichen Schild versehen sind.

Das zusätzliche Schild definiert in diesem Fall das Halteverbot näher. Steht auf dem Zusatzschild etwa eine bestimmte Zeitspanne, dann ist in der angegebenen Zeit das Halten und Parken verboten. Außerhalb der Verbotszeit dürfen Sie aber an diesen Stellen auch parken.

Die Experten vom Halteverbot Express übernehmen für Sie gerne die Beantragung und das Einrichten einer Halteverbotszone: So können Sie entspannter umziehen und sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Halteverbot vor blauem Himmel
Fahrzeug im Halteverbot wird auf Abschleppwagen gehievt

Wie lange darf man im Halteverbot anhalten?

Halten bedeutet im Straßenverkehr, dass jemand auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen absichtlich anhält und seine Fahrt unterbricht. Sofern dies nicht explizit durch Schilder oder grundsätzlich durch die Straßenverkehrsordnung verboten ist, darf man selbstverständlich kurz die Fahrt unterbrechen und halten. Erlaubt und sogar geboten ist das Anhalten natürlich auch im Stau und vor einer roten Ampel.

Wer aber in einer Halteverbotszone kurz mal anhält, um beim Bäcker einzukaufen, unterbricht seine Fahrt willentlich und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Beide Schilder werden in der Umgangssprache auch als Parkverbotsschilder bezeichnet. Die Verkehrszeichen verbieten das längere Anhalten sowie das Parken, wobei das absolute Halteverbot strenger ist. Beim eingeschränkten Halteverbot gelten allerdings besondere Regeln.

Hier darf man für eine Dauer von 3 Minuten halten, während Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen sogar länger. Parken ist jedoch genau wie beim absoluten Halteverbot nicht gestattet. Aus diesem Grund wird das eingeschränkte Halteverbot auch als Parkverbotsschild angesehen. Diese umgangssprachliche Bezeichnung als Parkverbotsschild grenzt das eingeschränkte Halteverbot gegenüber dem absoluten Halteverbot ab.

Dieses Verkehrszeichen mit der Nummer 283 verbietet gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf der Fahrbahn zu halten. Da man, wenn man nicht anhalten darf, auch nicht parken kann, untersagt dieses Schild logischerweise auch das Parken, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der StVO ausgeführt wird.

Halteverbot auch ohne Verkehrsschilder

Das Halten ist, wie schon erwähnt, nicht nur verboten, wo Halteverbotsschilder stehen, sondern auch laut StVO (Straßenverkehrsordnung) dort nicht erlaubt, wo dadurch der Verkehr empfindlich gestört wird oder das Anhalten eine Gefahr darstellt.

Halten dürfen Sie nicht:

  • an besonders engen und schlecht einsehbaren Stellen
  • auf Streifen, die dem Ein- oder Ausfädeln dienen
  • in besonders scharfen Kurven
  • auf Bahnübergängen
  • zehn Meter vor Verkehrsschildern oder Lichtzeichen
  • fünf Meter vor Fußwegen und auf Fußwegen
  • dort, wo Schienenfahrzeuge wie Straßenbahnen fahren
  • in und vor Zufahrten für die Feuerwehr
  • in einem Kreisverkehr
  • neben Fahrzeugen innerhalb der zweiten Reihe
  • dort, wo Richtungspfeile auf der Fahrbahn markiert sind
  • im Halteverbot an Taxi-Ständen
Achtung! (Schild)

Erklärung Halteverbotsschilder: Was sie bedeuten

Die StVO8 (Straßenverkehrsordnung) legt im § 12 genau fest, wann und wo das Parken und Halten verboten ist. Diese Regeln sind allgemein und gelten für die jeweils beschriebene Situation. Wenn ein anderes Verhalten erwünscht ist, wird ein Halteverbot oder ein Parkverbot durch Verkehrszeichen genauer geregelt. Dort stehen dann Halteverbotsschilder, deren Bedeutung und Aussehen unterschiedlich ist.
  • Genauere Bedeutung der Halteverbotsschilder:
    Die Verkehrszeichen haben verschiedene Nummern. Die Schilder 286 und 283 weisen auf ein eingeschränktes und ein absolutes Halteverbot hin. Sind diese mit Pfeilen versehen, markieren diese den Anfang und das Ende des Halteverbots. Halteverbotsschildern, die zwei Pfeile aufweisen, dienen der Erinnerung bei weitläufigen Halteverbotszonen.
  • Aussehen und Erklärung Halteverbotsschild 286:
    Das Verkehrszeichen 286 ist mit einem diagonalen Balken versehen und zeigt ein eingeschränktes Halteverbot an. Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie höchstens drei Minuten und beim Be- und Entladen Ihres Fahrzeugs sogar länger halten. Sie müssen den Ladevorgang im letzten Fall allerdings zügig durchführen und dürfen diesen nicht unterbrechen. Das eingeschränkte Halteverbot wird meist auch als Parkverbot bezeichnet.
  • Aussehen und Bedeutung Halteverbotsschild 283:
    Dieses Verkehrsschild weist zwei gekreuzte Balken auf und signalisiert ein absolutes Halteverbot. In diesem Bereich dürfen Sie nicht parken und auch nicht halten.
Ordnungsamtsmitarbeiterin beim Verteilen von Strafzetteln für Parken im Halteverbot

Parken im Halteverbot: Welche Bußgelder erwarten mich?

Das Parken in einer Halteverbotszone ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß dem Bußgeldkatalog bestraft wird. Wenn Sie im Halteverbot parken, müssen Sie also normalerweise mit einem Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro rechnen. Wenn Sie beispielsweise für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde im absoluten Halteverbot stehen und zudem noch andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr geparktes Fahrzeug behindern, müssen Sie mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen drohen Ihnen beim Parken im Halteverbot ein Fahrverbot oder Punkte auf Ihrem Punktkonto in Flensburg. Es können beim Falschparken aber noch weitere Kosten auf Sie zukommen.

Wenn Sie mit Ihrem Wagen etwa eine Feuerwehrzufahrt blockieren und die Einsatzfahrzeuge bei einem Notfall nicht mehr durch die Zufahrt hindurchfahren können, kann das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. Erreichen Sie die Ordnungsbeamten innerhalb einer bestimmten Zeit nicht, wird Ihr Wagen dann auf Ihre Kosten abgeschleppt.

Im November 2021 wurde der Bußgeldkatalog teilweise geändert und um neue Verstöße erweitert und die Strafen beispielsweise für das Parken in der zweiten Reihe erhöht.

Auch das Bußgeld für das Parken auf einem Radweg beziehungsweise auf dem Schutzstreifen auf der Fahrbahn für Radfahrer wird schärfer bestraft. Dies kostet mittlerweile minimal 55 Euro und es droht zusätzlich ein Punkt auf dem Flensburger Punktekonto, wenn andere durch das unerlaubte Parken behindert oder gefährdet werden sowie, wenn eine Sachbeschädigung dadurch verursacht wird.

Panne im Halteverbot, was nun?

Wenn Sie mit Ihrem Wagen im Halteverbot eine Panne haben, wird dies nicht geahndet. Sie müssen in diesem Fall zwar kein Bußgeld zahlen, sind aber dazu verpflichtet, Ihren Wagen schnellstmöglich aus dem Halteverbot wegzubewegen, sofern dies möglich ist.
Das Beantragen eines Halteverbots für Ihren Umzug ist ein wichtiger Schritt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Mit einem eingerichteten Halteverbot sichern Sie sich die benötigte Verkehrsfläche, damit Ihr Umzugswagen ausreichend Platz hat.

Halteverbot: welche Ausnahmen es gibt

Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist von einem Halteverbot betroffen. Durch besondere Zeichen auf den Halteverbotsschildern wird dann signalisiert, dass das Halteverbot für bestimmte Personengruppen nicht gilt.

Ausnahmen gelten dann beispielsweise für:

  • Anwohner, die über einen Parkausweis verfügen,
  • Schwerbehinderte, die einen Parkausweis haben,
  • Fahrer von Elektrofahrzeugen, während sie sie laden
  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder der Polizei
Halteverbotsschild vor blauem Himmel
Halteverbotsschild am Rand einer Wohnstraße

Halteverbotsschilder als Privatperson aufstellen: Ist das erlaubt?

Wer ein amtliches Verkehrszeichen wie ein Halteverbotsschild privat aufstellen will, benötigt dafür immer eine Genehmigung der verantwortlichen Behörde. Wenn Sie also umziehen oder einen Parkplatz für eine längere Be- oder Entladung reservieren möchten, müssen das Umzugsunternehmen oder Sie als Auftraggeber zunächst einen Antrag für das Einrichten der Halteverbotszone stellen. Sie müssen Ihr Anliegen zudem begründen. Auch beim Vorliegen einer Berechtigung für solche Maßnahmen müssen Sie die Behörde informieren, wann Sie die Halteverbotsschilder ausstellen. Denken Sie bei der Antragsstellung daran, dass Sie diesen mindestens zwei Wochen vor Ihrem Umzug stellen, da die Bearbeitungszeit ungefähr so lange dauert.

Noch einfacher ist es, wenn Sie die Profis vom Halteverbot Express mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder beauftragen. Wir übernehmen dann selbstverständlich auch die Antragstellung für Sie.