Häufig gestellte Fragen

Alle Antworten zu Halteverbotschild aufstellen

Ein Halteverbotsschild aufstellen lassen? Dann sind Sie bei Halteverbot Express genau richtig. Das Aufstellen von Halteverbotsschildern ist seit Jahren unser Geschäft.

FAQ
Alle Antworten rund um
Halteverbotsschild aufstellen

Sie haben Fragen zu Halteverbotsschild einrichten, zu den Abläufen, zu Halteverbotsszonen und den rechtlichen Aspekten.
Reicht es, einfach Stühle hinzustellen?

Wenn Sie einfach Stühle auf der Straße aufstellen, so ist dies rechtlich gesehen, ein unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr und könnte bestraft werden. Das hat also keine Rechtskraft und kann vom Ordnungsamt beanstandet werden.

Darf man einfach selbst Halteverbots-Schilder aufstellen?

In der Regel hat man ja keine eigenen Halteverbots-Straßenschilder. Diese eigenmächtig aufzustellen hat keine Rechtskraft und ist nicht erlaubt. Dazu bedarf es einer amtlichen Genehmigung. Diese muss beantragt werden.

Brauche ich eine behördliche Genehmigung?

Ja, Sie brauchen eine amtliche Genehmigung für die Schaffung einer Halteverbotszone, schließlich handelt es sich um einen öffentlichen Straßenraum. Halteverbot Express kann für Sie diese Genehmigung beantragen.

Werden die Halteverbots-Schilder wieder abgeholt?

Nach der Erteilung der Genehmigung für eine Halteverbotszone für einen bestimmten Zeitraum werden die Verkehrsschilder pünktlich angeliefert.

Nach Ablauf des Genehmigungs-Zeitraumes werden die Schilder auch wieder abgeholt.

Wie ist der Ablauf?

Die Einrichtung einer Halteverbotszone sollte 3 bis 4 Wochen vor dem Termin bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Nach Erteilung der Genehmigung werden 3 bis 4 Tage vor dem Umzug z.B. die Schilder aufgestellt. Nach dem Termin werden die Schilder wieder abgeholt.

Was kostet die Genehmigung?

Die Kosten für eine Halteverbotszone sind sehr unterschiedlich, auch von Stadt zu Stadt und je nach Bundesland. Entscheidend sind die Größe in m² und die Dauer in Tagen. Nutzen Sie einfach unseren Preisrechner, um den Betrag einfach und unverbindlich auszurechen.