Wenn jemand auf einem privaten Grundstück wie einem Parkplatz einer Eigentümergemeinschaft steht, können Sie als Eigentümer nach dem Verkehrsrecht den Wagen abschleppen lassen. Hat ein PKW allerdings einen Anwohnerparkplatz auf einer öffentlichen Straße zugeparkt oder auf dieser eine Einfahrt blockiert, dürfen Sie keinen Abschleppdienst rufen. In diesem Fall müssen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei kontaktieren, damit das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie es normalerweise beim örtlichen Abschleppdienst oder auf einem öffentlichen Parkplatz abholen. In den meisten Fällen erhalten Sie von der Polizei oder der Stadtverwaltung Informationen darüber, wo Ihr Auto sich befindet. Oft wird ein Aufkleber oder eine Notiz am Abschlepport hinterlassen, die den genauen Standort angibt. Alternativ können Sie auch die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt anrufen, um den Abstellort in Erfahrung zu bringen.
Die Abschleppkosten schwanken zwischen ungefähr 144€ und können je nach Größe und Ort auf bis zu 800€ ansteigen. Wird ein gemieteter oder durch ein Parkverbotsschild freigehaltener Stellplatz oder eine Garage auf einem Privatgrundstück durch ein anderes Fahrzeug blockiert, ist es zulässig, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Wenn ein fremdes Fahrzeug die Einfahrt in die eigene Einfahrt versperrt, müssen Sie sich um alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe bemühen. Die fahrzeugführende Person hat hierbei die Kosten zu tragen.