Parkverbotsschilder: Ausnahmen, die man kennen sollte
Wie schon dargestellt gibt es beim eingeschränkten Halteverbot, also dem blauen Schild mit nur einem Balken Ausnahmen. Hier dürfen Sie bis zu 3 Minuten anhalten, um eine Person ein- oder aussteigen zu lassen oder sogar länger stehen, wenn Sie ein Fahrzeug beladen oder entladen. Während dieses Vorgangs dürfen Sie aber keine Pause machen und sich nur so weit vom Fahrzeug entfernen, wie dies nötig ist.Des Weiteren gibt es zum Beispiel für Umzüge die Möglichkeit, für eine längere Zeit eine Halteverbotszone einzurichten. Dieses temporäre Halteverbot muss bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden und gilt dann für die Zeit, in der der Umzug stattfindet. Den Antrag sollten Sie wegen der längeren Bearbeitungszeit frühzeitig stellen. Für einen solchen Antrag zahlen Sie je nachdem, wo Sie wohnen oder hinziehen zwischen 30 und 50 Euro. Damit auch alle anderen Verkehrsteilnehmer darüber Bescheid wissen, dass in dem vorgesehenen Areal eine temporäre Halteverbotszone vorgesehen ist, müssen Sie dafür sorgen, dass die Hinweisschilder einige Zeit vor dem Beginn des Halteverbots aufgestellt werden. So können andere Verkehrsteilnehmer ihren Wagen noch rechtzeitig umparken. Die Schilder selbst erhalten Sie über die zuständige Behörde.Wenn Sie Ihren Umzug stressfreier gestalten wollen, überlassen Sie dem professionellen Team vom Halteverbot Express die Einrichtung der Halteverbotszone. Wir kümmern uns um die Antragstellung, richten für Sie die Halteverbotszone ein und bauen die Schilder nach Ihrem Umzug zuverlässig wieder ab.