Es wird empfohlen, die Beantragung mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin einzureichen, um genügend Zeit für die Bearbeitung und Einrichtung des Halteverbots zu haben.
Falschparker im Halteverbot können abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen trägt in der Regel der Fahrzeughalter.
Ja, es ist möglich, Halteverbotszonen für längere Zeiträume einzurichten. Dies ist besonders bei längeren Baustellen oder Veranstaltungen relevant.
Ja, unsere Halteverbotsschilder entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind gut sichtbar platziert, um andere Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass das Parken untersagt ist.